Kursbeschreibung
Als Besitzerin bzw. Besitzer einer Tierpension bzw. eines Tierheimes sind Sie verantwortlich für die artgemäße Haltung und den Schutz der Ihnen anvertrauten Tiere. Sie unterliegen daher von Gesetzes wegen besonderen Bestimmungen. So sind Sie verpflichtet, sich Kenntnisse über die tiergerechte Tierhaltung anzueignen. Alternativ können Sie eine Person beschäftigen, welche über das geforderte Wissen verfügt. Diese Kenntnisse sind mit einer Prüfung nachzuweisen.
Der Kurs Tierhaltung und Tierschutz für Tierpensions-Betreiber bereitet Sie auf die Prüfung vor, die als Nachweis Ihrer Kompetenzen für die Haltung von Hunden, Katzen und Frettchen gilt. Dieser Kurs behandelt folgende Themen:
- Recht: Firmengründung, Bewilligungen, Tierschutz, Tierhaltung, Tierseuchen, landespolizeiliche Bestimmungen, Schadenersatz
- Grundlagen der Hygiene und Immunologie
- Grundlagen der Infektionskunde, Entstehung von Krankheiten
- Grundlagen der Tierernährung, Anatomie, Physiologie
- Grundlagen der Tierhaltung von Hunden, Katzen und Frettchen
Der Grundlagenkurs Tierhaltung und Tierschutz in Tierpensionen Modul 1 bereitet Sie auf die Haltung von Hunden, Katzen und Frettchen im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit vor. Sie werden von ausgewiesenen Praktiker/innen unterrichtet, u. a. einem speziell tierschutz-qualifizierten Hundetrainer. Möchten Sie weitere Tierarten betreuen, müssen Sie den Kurs Tierhaltung und Tierschutz für Zoofachhandel Modul 1 und 2 absolvieren.
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung und einem WIFI-Zeugnis ab. Dieses gilt als Nachweis der Kenntnisse, die von Gesetzes wegen für den Betrieb von Tierpensionen gefordert sind.
Der Kurs ist somit eine Vorbereitung auf die Prüfung laut Tierhaltungs-Gewerbeverordnung, BGBl II Nr. 139/2018 vom 29.06.18. Modul 1 ist verpflichtend für alle, die Hunde, Katzen und Frettchen im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit halten.
Details zu der Tierhaltungs-Gewerbeverordnung finden Sie hier.
Hilfreiche Informationen zum Lehrgangsinhalt sind nachzulesen unter Anlage 3, zu § 10 Abs1 Z 4, Lehrgang über Tierhaltung und Tierschutz (einheitliche Fassung).
Als Besitzerin bzw. Besitzer einer Tierpension bzw. eines Tierheimes sind Sie verantwortlich für die artgemäße Haltung und den Schutz der Ihnen anvertrauten Tiere. Sie unterliegen daher von Gesetzes wegen besonderen Bestimmungen. So sind Sie verpflichtet, sich Kenntnisse über die tiergerechte Tierhaltung anzueignen. Alternativ können Sie eine Person beschäftigen, welche über das geforderte Wissen verfügt. Diese Kenntnisse sind mit einer Prüfung nachzuweisen.
Der Kurs Tierhaltung und Tierschutz für Tierpensions-Betreiber bereitet Sie auf die Prüfung vor, die als Nachweis Ihrer Kompetenzen für die Haltung von Hunden, Katzen und Frettchen gilt. Dieser Kurs behandelt folgende Themen:
- Recht: Firmengründung, Bewilligungen, Tierschutz, Tierhaltung, Tierseuchen, landespolizeiliche Bestimmungen, Schadenersatz
- Grundlagen der Hygiene und Immunologie
- Grundlagen der Infektionskunde, Entstehung von Krankheiten
- Grundlagen der Tierernährung, Anatomie, Physiologie
- Grundlagen der Tierhaltung von Hunden, Katzen und Frettchen
Der Grundlagenkurs Tierhaltung und Tierschutz in Tierpensionen Modul 1 bereitet Sie auf die Haltung von Hunden, Katzen und Frettchen im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit vor. Sie werden von ausgewiesenen Praktiker/innen unterrichtet, u. a. einem speziell tierschutz-qualifizierten Hundetrainer. Möchten Sie weitere Tierarten betreuen, müssen Sie den Kurs Tierhaltung und Tierschutz für Zoofachhandel Modul 1 und 2 absolvieren.
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung und einem WIFI-Zeugnis ab. Dieses gilt als Nachweis der Kenntnisse, die von Gesetzes wegen für den Betrieb von Tierpensionen gefordert sind.
Der Kurs ist somit eine Vorbereitung auf die Prüfung laut Tierhaltungs-Gewerbeverordnu…