Berufsreifeprüfung und Lehre mit Matura - Kostenlose Informationsveranstaltung

Institut: bfi Berufsförderungsinstitut Steiermark
Bereich: Erziehung, Unterricht

Kursbeschreibung

Sie bekommen genaue Informationen zur Berufsreife-Prüfung und zur Lehre mit Matura. Dazu gehören: Zugangsvoraussetzungen Gesetzliche Grundlagen Ausbildungsziele Inhalte der einzelnen Fächer Prüfungsablauf Möglichkeiten, anerkannte Prüfungen anrechnen zu lassen Organisatorischer Ablauf Kosten Fördermöglichkeiten Unsere Verantwortlichen für die Ausbildung beantworten gerne Ihre persönlichen Fragen.
Beginn
25.08.2026
Ende
25.08.2026
Uhrzeit
Di 14:00-16:00
Dauer
2 Unterrichtseinheiten
Ort
Bildungszentrum Rottenmann
Weitere Termine Tabelle
Weitere Termine Standort Kosten
20.06.2026 - 20.06.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Graz West kostenlos
30.07.2026 - 30.07.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Graz West kostenlos
12.08.2026 - 12.08.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Kapfenberg kostenlos
13.08.2026 - 13.08.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Murau kostenlos
17.08.2026 - 17.08.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Leoben kostenlos
18.08.2026 - 18.08.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Mürzzuschlag kostenlos
20.08.2026 - 20.08.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Feldbach kostenlos
20.08.2026 - 20.08.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Leibnitz kostenlos
25.08.2026 - 25.08.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Deutschlandsberg kostenlos
25.08.2026 - 25.08.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Aichfeld kostenlos
25.08.2026 - 25.08.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Köflach kostenlos
03.09.2026 - 03.09.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Fürstenfeld kostenlos
03.09.2026 - 03.09.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Hartberg kostenlos
08.09.2026 - 08.09.2026 (zum Kurs) Bildungszentrum Weiz kostenlos
Straße
Keplerstraße 109
PLZ
8020
Ort
Graz
Land
Österreich
Bundesland
Steiermark
Tel
Fax
05 7270-1099
Sie können die Berufsreifeprüfung machen, wenn Sie eine der folgenden Prüfungen oder Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen haben. Sie können sich schon während Ihrer Lehrlingsausbildung oder während des Besuchs einer BMS auf die Prüfung vorbereiten. Bis zu 3 Teilprüfungen können Sie schon vor dem Abschluss Ihrer Ausbildung oder Prüfung machen. Für die letzte Teilprüfung müssen Sie mindestens 19 Jahre alt sein. Außerdem müssen Sie die formalen Zugangskriterien erfüllen. Die Behörde erkennt folgende Abschlüsse oder Ausbildungen an: Lehrabschlussprüfung gem. § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969 FacharbeiterInnenprüfung gem. § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990 mindestens dreijährige mittlere Schule mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997 mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961 MeisterInnenprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990 Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur - MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002 erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012.
Ziele
In dieser kostenlosen Infoveranstaltung lernen Sie, wie Sie mit Berufsausbildung und Berufserfahrung die Matura machen können.
Zielgruppe
Die Berufsreifeprüfung (Berufsmatura) ist für Personen mit den passenden Voraussetzungen. Auch Lehrlinge mit einem gültigen Lehrvertrag können die Prüfung machen.
Kosten
kostenlos
Förderungen
Unsere MitarbeiterInnen informieren Sie gerne über bestehende Fördermöglichkeiten.
Kursnummer
9020004826
Plätze
10

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