Bilanzbuchhalterprüfung

Institut: WIFI Oberösterreich
Bereich: Wirtschaft

Kursbeschreibung

Abgabefrist des Prüfungsansuchens: 3 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Eine Anmeldung ist nur mittels Anmeldebogen möglich. Diesen erhalten Sie am 1. Kurstag.
Beginn
26.04.2027
Ende
04.05.2027
Uhrzeit von
09:00:00
Uhrzeit bis
14:00:00
Dauer
0,0 Einheiten
Ort
WIFI Wels
Dr.-Koss-Straße 4
4600 Wels
Weitere Termine Tabelle
Weitere Termine Standort Kosten
28.04.2026 - 22.06.2026 (zum Kurs) WIFI Wels
Dr.-Koss-Straße 4
4600 Wels
€ 760
28.04.2026 - 05.05.2026 (zum Kurs) Wiener Straße 150
4020 Linz
€ 760
28.04.2026 - 12.06.2026 (zum Kurs) WIFI Ried
Dr.-Thomas-Senn-Straße 10
4910 Ried
€ 760
28.04.2026 - 13.06.2026 (zum Kurs) WIFI Gmunden
Miller v. Aichholz-Straße 50
4810 Gmunden
€ 760
14.09.2026 - 18.09.2026 (zum Kurs) Wiener Straße 150
4020 Linz
€ 760
26.04.2027 - 04.05.2027 (zum Kurs) WIFI Steyr
Stelzhamerstraße 12
4400 Steyr
€ 760
26.04.2027 - 04.05.2027 (zum Kurs) WIFI Grieskirchen
Manglburg 20
4710 Grieskirchen
€ 760
26.04.2027 - 04.05.2027 (zum Kurs) WIFI Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck
€ 760
26.04.2027 - 04.05.2027 (zum Kurs) Wiener Straße 150
4020 Linz
€ 760
Ort
WIFI Wels
Straße
Dr.-Koss-Straße 4
PLZ
4600
Ort
Wels
Land
Österreich
Bundesland
Oberösterreich
ACHTUNG! Die Abgabefrist des Prüfungsansuchens endet 3 Wochen vor der schriftlichen Prüfung Die Prüfungsanmeldung: Beachten Sie bitte die erforderlichen Praxiszeiten zur Erlangung der Prüfungszulassung. Abgabefrist des Prüfungsansuchens: 3 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung. Die Prüfungsanmeldung ist nur schriftlich möglich. Das rosa Anmeldeformular erhalten Sie zu Kursbeginn. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: 3-jährige Tätigkeit (Vollzeit; 38,5 Wochenstunden) im Rechnungswesen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses der Prüfung! oder Maturantinnen und Maturanten einer Handelsakademie oder HBLA und Absolventinnen und Absolventen der Berufsreifeprüfung mit dem Fachbereich Betriebswirtschaftslehre inkl. Rechnungswesen haben für die Bilanzbuchhalterprüfung eine mindestens zweijährige Tätigkeit (Vollzeit) im Rechnungswesen nachzuweisen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses. oder Absolventinnen und Absolventen einer einschlägigen Hochschule (Studienrichtung einschlägig) – Abschluss Bachelor und/oder Master - können zur Bilanzbuchhalterprüfung bei Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit (Vollzeit) im Rechnungswesen antreten (zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses!). Als Praxis wird nicht anerkannt: Lehrzeit   Als Praxisnachweis gilt: Dienstzeugnis Bestätigung des Dienstgebers auf Firmenbriefpapier über lfd. Dienstverhältnis Name, Adresse, Geburtsort des Arbeitnehmers Dienstverhältnis: seit wann besteht Dienstverhältnis, Tätigkeitsbereich, Wochenstundenanzahl Ausstellungsdatum des Praxisnachweises Name und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten, Firmenstampiglie Sollten auf der Dienstbestätigung Rechnungswesen-Tätigkeiten UND NICHT-Rechnungswesentätigkeiten (z.B. Bürotätigkeiten, Bestellwesen, Telefonzentrale, Einkauf, Kundenbetreuung, Lagerverwaltung,..) angeführt sein, ist eine prozentuelle Bestätigung des Dienstgebers vorzuweisen, wieviel Prozent der Gesamtarbeitszeit für Rechnungswesen-Tätigkeiten angefallen sind.   Erlass von Prüfungsteilen: Bei der Bilanzbuchhalterprüfung entfällt die Klausurarbeit in Buchhaltung, wenn die WIFI-Buchhalterprüfung abgelegt wurde. Kandidaten bzw. Kandidatinnen, die die WIFI-Kostenrechnerprüfung positiv abgelegt haben, sind bei der Bilanzbuchhalterprüfung im Fach Kostenrechnung schriftlich und mündlich befreit. Die Bilanzbuchhalterprüfung gemäß § 1 Z 1 der Buchhalter-Befähigungsnachweisverordnung BGBl. II Nr. 399/1999 ersetzt die Teilprüfung im Fachbereich nach der Novelle der Verordnung über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 371 vom 15. Nov. 2005. Die Buchhalterprüfung der Akademie der Wirtschaftstreuhänder wird anerkannt und ersetzt den schriftlichen Teil Buchhaltung. Die BFI-Buchhalterprüfung wird anerkannt, wenn am BFI-Zeugnis der Vermerk „Erforderlicher Praxisnachweis gem. BFI- Prüfungsordnung wurde bei Antritt zur schriftlichen Buchhalter - Prüfung nachgewiesen und erfüllt“ angeführt ist. In diesem Fall wird der schriftliche Teil Buchhaltung erlassen. Der Vermerk ist mit dem BFI zu klären. Diese Regelung gilt für BFI-Prüfungen, die zwischen 1.8.2009 und 30.6.2015 abgelegt wurden.  
Ziele
Ablegung der Bilanzbuchhalterprüfung
Zielgruppe
Kursteilnehmende des Vorbereitungskurses zur Bilanzbuchhalterprüfung, Kursnummer 2750
Kursnummer
3126
Plätze
300

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