Der EU AI Act und die Schulungspflicht ab Februar 2025 - eine Information

Institut: LIK Akademie für Foto und Design
Bereich: Wirtschaft
Seminarart: Basis-/Grundausbildung

Kursbeschreibung

Der EU AI Act und die Schulungspflicht ab Februar 2025 - eine Information: Die KI-Verordnung (AI Act) der EU ist das weltweit erste Gesetz, das den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) reguliert. Ziel ist es, den Binnenmarkt zu stärken, Innovation zu fördern und gleichzeitig Risiken durch KI zu minimieren. Der AI Act, der seit dem 1. August 2024 in Kraft ist, stuft KI-Systeme in vier Risikoklassen ein von minimal bis inakzeptabel. Unternehmen, die KI nutzen oder entwickeln, müssen je nach Risikostufe unterschiedliche Verpflichtungen erfüllen, etwa Transparenzpflichten, Risikomanagement oder Konformitätsbewertungen. Besonders wichtig ist die KI-Kompetenz gemäß Art. 4, die sicherstellen soll, dass Mitarbeiter*innen über ausreichendes Wissen im Umgang mit KI verfügen. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die KI-gestützte Tools wie ChatGPT oder Microsoft Copilot verwenden. Künstliche Intelligenz (KI) ist längst ein integraler Bestandteil unseres täglichen Lebens. Mit der Einführung des AI Actssetzt die EU erstmals weltweit verbindliche Regeln für den Einsatz von KI. Ziel dieser Verordnung ist es, eine vertrauenswürdige und sichere Nutzung von KI zu gewährleisten, Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Grundrechte der Bürger*innen zu schützen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei die ersten Regelungen bereits seit dem 2. Februar 2025 gelten. Welche Verpflichtungen haben Unternehmen? Jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt oder entwickelt, muss: die verwendeten KI-Systeme identifizieren und dokumentieren, eine Risikobewertung durchführen, Transparenz gewährleisten, Mitarbeiter*innen schulen und fortbilden, bei Hochrisiko-Systemen technische Dokumentation und Kontrollmaßnahmen einführen. Bei diesem Impulsreferat geben wir Ihnen einen Einblick in die Schulungsmöglichkeiten.
Der EU AI Act und die Schulungspflicht ab Februar 2025 - eine Information: Die KI-Verordnung (AI Act) der EU ist das weltweit erste Gesetz, das den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) reguliert. Ziel ist es, den Binnenmarkt zu stärken, Innovation zu fördern und gleichzeitig Risiken durch KI zu minimieren. Der AI Act, der seit dem 1. August 2024 in Kraft ist, stuft KI-Systeme in vier Risikoklassen ein von minimal bis inakzeptabel. Unternehmen, die KI nutzen oder entwickeln, müssen je nach Risikostufe unterschiedliche Verpflichtungen erfüllen, etwa Transparenzpflichten, Risikomanagement oder Konformitätsbewertungen. Besonders wichtig ist die KI-Kompetenz gemäß Art. 4, die sicherstellen soll, dass Mitarbeiter*innen über ausreichendes Wissen im Umgang mit KI verfügen. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die KI-gestützte Tools wie ChatGPT oder Microsoft Copilot verwenden. Künstliche Intelligenz (KI) ist längst ein integraler Bestandteil unseres täglichen Lebens. Mit der Einführung des AI Actssetzt die EU erstmals weltweit verbindliche Regeln für den Einsatz von KI. Ziel dieser Verordnung ist es, eine vertrauenswürdige und sichere Nutzung von KI zu gewährleisten, Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Grundrechte der Bürger*innen zu schützen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei die ersten Regelungen bereits seit dem 2. Februar 2025 gelten. Welche Verpflichtungen haben Unternehmen? Jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt oder entwickelt, muss: die verwendeten KI-Systeme identifizieren und dokumentieren, eine Risikobewertung durchführen, Transparenz gewährleisten, Mitarbeiter*innen schulen und fortbilden, bei Hochrisiko-Systemen technische Dokumentation und Kontrollmaßnahmen einführen. Bei diesem Impulsreferat ge…
Datum
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auf Anfrage (zum Kurs) Online kostenlos
Kontakt
Mstr. Erich Berger E-Mail: eric.berger@likakademie.at Tel: 06644229121
Ort
LIK Akademie Wien
Straße
Seidengasse 17
PLZ
A - 1070
Ort
Wien
Land
Österreich
Bundesland
Wien
Ziele
EU AI Act 4 - Schulungspflicht
Kosten
kostenlos
Referent
Mstr. Erich Berger E-Mail: eric.berger@likakademie.at Tel: 06644229121
Plätze
20

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