§ 57a Weiterbildung - Landmaschinentechnik

Institut: WIFI NÖ (St. Pölten)
Bereich: Wirtschaft

Kursbeschreibung

Die § 57a Weiterbildung ist in der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung gesetzlich geregelt und muss zur Verlängerung der § 57a-Ermächtigung alle 3 Jahre absolviert werden. Eine 100-prozentige Anwesenheit ist für die Ausstellung des Bildungspasses unbedingt erforderlich! Der Inhalt der § 57a periodischen Weiterbildung besteht im Wesentlichen aus den Neuerungen im technischen und rechtlichen Gebiet der Fahrzeugtechnik in der Landmaschinentechnik. Die Voraussetzung für den Besuch ist ein gültiger § 57a Bildungspass. Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Fahrzeugtechnik durchgeführt.
Beginn
07.11.2026
Ende
07.11.2026
Uhrzeit von
08:00:00
Uhrzeit bis
17:00:00
Dauer
9,00 Einheiten
Ort
WIFI Gmünd
Weitraer Straße 44
3950 Gmünd
Ort
WIFI Gmünd
Straße
Weitraer Straße 44
PLZ
3950
Ort
Gmünd
Land
Österreich
Bundesland
Niederösterreich
Kosten
€ 310
Referent
Bernhard Aigner
Kursnummer
44421016
Plätze
24

Diese Kurse könnten Sie auch interessieren ...

Uber Weiterbildungsvorschläge