Berufsreifeprüfung - Modul Gesundheit und Soziales

Institut: bfi Berufsförderungsinstitut Steiermark
Bereich: Erziehung, Unterricht

Kursbeschreibung

Die Themen sind: Hygiene und Ernährung Betreuungs-Maßnahmen und Gesundheits-Training Biomechanik und Stoffwechsel angewandte Psychologie soziale Verwaltung und Sanitär-Recht Psychosomatik
Beginn
15.10.2026
Ende
18.11.2027
Uhrzeit
Do 18:00-22:00
Dauer
200 Unterrichtseinheiten
Ort
Bildungszentrum Graz West
Straße
Keplerstraße 109
PLZ
8020
Ort
Graz
Land
Österreich
Bundesland
Steiermark
Tel
Fax
05 7270-1099
Um die Berufsreife-Prüfung zu machen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie brauchen eine Ausbildung oder Berufserfahrung im Gesundheits- oder Sozial-Bereich. Sie können die Berufsreife-Prüfung machen, wenn Sie eine der folgenden Prüfungen oder Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen haben: Lehrabschluss-Prüfung nach dem Berufsausbildungs-Gesetz Facharbeiter* innen-Prüfung nach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-Gesetz mindestens 3 Jahre an einer mittleren Schule mindestens 3 Jahre Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz mindestens 30 Monate Ausbildung nach dem Gesetz über medizinisch-technische Dienste und Sanitätshilfs-Dienste Meister* innen-Prüfung nach der Gewerbeordnung Befähigungs-Prüfung nach der Gewerbeordnung land- und forstwirtschaftliche Meister-Prüfung nach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-Gesetz Dienst-Prüfung nach dem Beamten-Dienstrechts-Gesetz oder Vertragsbediensteten-Gesetz, mit mindestens 3 Jahren Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr Sie können mit der Vorbereitung auf die Berufsreife-Prüfung schon während Ihrer Lehrlings-Ausbildung oder dem Besuch einer mittleren Schule beginnen. Bis zu 3 Teil-Prüfungen können Sie vor Abschluss Ihrer Ausbildung machen. Für die letzte Teil-Prüfung müssen Sie mindestens 19 Jahre alt sein und die formalen Voraussetzungen erfüllen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen erfolgreichen Abschluss: Abschluss aller Pflicht-Fächer in den Semestern der 10. und 11. Schulstufe. Das gilt für berufsbildende höhere Schulen oder höhere Anstalten für Lehrer- und Erzieher-Bildung. Dazu braucht man mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. Abschluss aller Module über Pflicht-Fächer der ersten 4 Semester. Das gilt für berufsbildende höhere Schulen für Berufstätige oder höhere Anstalten für Lehrer- und Erzieher-Bildung für Berufstätige. Abschluss eines Haupt-Studienganges an einem Konservatorium. Dieser Studiengang muss in einer Verordnung des zuständigen Ministers genannt sein. Die Grundlage dafür ist das Studienförderungsgesetz 1992. Abschluss eines künstlerischen Studiums an einer Universität oder Privatuniversität. Das Studium muss mindestens 3 Jahre dauern. Die Grundlage dafür ist das Universitäts-Gesetz 2002 oder das Universitäts-Akkreditierungsgesetz. Für das Studium braucht man eine Zulassungs-Prüfung. Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur. Die Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur. Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz. Die Grundlage dafür ist das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz.
Ziele
Dieser Lehrgang bereitet Sie auf das Ablegen der Teilprüfung in Gesundheit und Soziales vor.
Zielgruppe
Personen können die Fachbereichs-Prüfung Gesundheit und Soziales machen. Diese Prüfung ist Teil der Berufsreife-Prüfung, auch Berufs-Matura genannt.
Zertifikat(e)
Das ist ein Teil-Zeugnis der Berufsreife-Prüfung für das Fach Gesundheit und Soziales
Kosten
€ 1.500
Die Preise enthalten die Kosten für die Seminar-Unterlagen. Wenn Sie die Prüfung beim bfi Steiermark machen, zahlen Sie zusätzlich 150 Euro Prüfungs-Gebühr.
Förderungen
Unsere MitarbeiterInnen informieren Sie gerne über bestehende Fördermöglichkeiten.
Kursnummer
3020045626
Plätze
5

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