Kursbeschreibung
Die Geldwäscheregelungen betreffen Handelsgewerbetreibende und verpflichten diese u.a. ihre Geschäftstätigkeit auf Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hin zu bewerten und Maßnahmen zu deren Verhinderung zu ergreifen. Die Gewerbebehörde prüft regelmäßig und verhängt bei nicht korrekter Umsetzung erhebliche Strafen. Auch die öffentliche Bekanntmachung von Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstoßen, ist möglich und kann drastische Konsequenzen haben.Betroffen sind vor allem der Fahrzeughandel sowie der Handel mit Uhren, Juwelen und Schmuck und Versteigerung mit Barzahlungen von mindestens 10.000 EUR (sowohl im Verkauf als auch im Ankauf).Kunst- und Antiquitätenhändler:innen, Vermittler:innen von Kunstwerken, auch Kunstgalerien und Auktionshäuser sind betroffen, wenn sich der Wert der Transaktion oder einer Reihe verbundener Transaktionen auf 10.000 EUR oder mehr (bar oder unbar!) beläuft.Mit der Geldwäsche-Novelle 2020 sind in der Sparte Handel weitere Bereiche hinzugekommen, darunter z.B. Waffenhandel, Handel mit geschützten Arten, Elfenbein, Öl, Edelmetalle, Tabakerzeug-nisse und Kulturgüter sowie andere Artikel von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung oder von außergewöhnlichem wissenschaftlichem Wert.Unternehmer:innen sind auch zur Information und Schulung ihrer Mitarbeiter:innen verpflichtet. Erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter:innen, welche Sorgfaltspflichten und konkreten Maßnahmen Ihren Betrieb betreffen.Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie Ihre Informations- und Schulungsverpflichtung nach den Geldwäschevorschriften mit Stand Datum des Seminars.
Beginn
19.02.2026
Ende
19.02.2026
Uhrzeit von
15:00:00
Uhrzeit bis
18:00:00
Dauer
3,00 Einheiten
Ort
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Ort
WIFI Niederösterreich
Straße
Mariazeller Straße 97
PLZ
3100
Ort
St. Pölten
Land
Österreich
Bundesland
Niederösterreich
Tel
Referent
Ing. Mag. Peter Stabauer
Kursnummer
73038025
Plätze
25