Sachkundenachweis im Umgang mit Giften
Institut: WIFI TirolBereich: Technik, EDV, Telekommunikation
Kursbeschreibung
Unternehmen, die giftige Stoffe oder Gifte beziehen, vertreiben oder aufbewahren, benötigen mindestens eine Person im Betrieb, die über eine Giftbezugslizenz verfügt. Damit Sie so einen Giftbezugsschein bzw. eine Giftbezugslizenz beziehen dürfen, müssen Sie gegenüber der ausstellenden Bezirksverwaltungsbehörde nachweisen, dass Sie im sicheren Umgang mit Giften geschult sind.
Der Lehrgang Sachkenntnisnachweis im Umgang mit Giften am WIFI Tirol ist eine Ausbildung für künftige Giftbeauftragte. Außerdem eignet er sich hervorragend als Auffrischungskurs für Mitarbeiter/innen von Betrieben, welche den sachgemäßen Umgang mit Giften nachweisen müssen.
Der Kurs „Sachkundenachweis im Umgang mit Giften“ vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften. Er erfüllt die Ausbildungs-Vorschriften gemäß Anlage 4 des Chemikaliengesetzes und erfüllt damit die Anforderungen, die im Paragraph 4 der Giftverordnung 2000 gefordert sind. All das sorgt dafür, dass diese Ausbildung zum Bezug einer Giftbezugslizenz gemäß § 42 Abs. 1 Chemikaliengesetz 1996 berechtigt.
Für giftige Stoffe gelten besondere Vorschriften. Sie müssen erstens entsprechend gekennzeichnet werden. Zweiten müssen im Umgang mit Ihnen die gesetzlichen Vorschriften genau beachtet und eingehalten werden. Gifte dürfen nur an Erwerbsberechtigte oder von ihnen ermächtige Personen abgegeben werden. Der Abgeber muss sich versichern, dass der Erwerber über die notwendige Erlaubnis zum Bezug von Giften verfügt. Auch der Transport von Giften darf nur vom Abgabeberechtigten selbst oder von befugten Beförderungsunternehmen vorgenommen werden.
Von der Wirkung von Giften bis zur richtigen Lagerung von giftigen Stoffen
Der Lehrgang Sachkundenachweise im Umgang mit Giften vermittelt an zwei Wochenenden in insgesamt 25 Lehreinheiten die notwendigen Kenntnisse für den Bezug von Giftbezugslizenzen. Die Teilnehmer/innen bilden sich u.a. in folgenden Bereichen fort:- Toxikologie: Beziehung von Dosis und Wirkung, Aufnahmeformen, Toxikokinetik (Verarbeitung von Giften im Körper), Toxikodynamik (Wirkung von Schadstoffen auf den Organismus), Systematik und Manifestation toxischer Wirkungen, Auswirkung chemischer Stoffe auf die Umwelt
- Gesetze und Vorschriften: Chemikaliengesetz 1996, Chemikalienverordnung 1999, gefährliche Stoffe und Zubereitungen. Überwachungspflichten, Giftverordnung 2000, Lagerung von Giften
- Giftbezugsbewilligung: wer darf eine Giftbezugsbewilligung beantragen, Aufgaben Giftbeauftragter, Abgabe und Erwerb von Giften, Aufzeichnungspflichten
- Entsorgung von giftigen Stoffen: Abfallwirtschaftsgesetz 2002
- Anwenderschutz: Grundlagen des Arbeitsschutzes, persönliche Schutzmaßnahmen, Grenzwerte für Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz, Schutz besonders gefährdeter Personen
- Informationsquellen: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen, R-Sätze, S-Sätze, österreichische Giftliste, Sicherheitsdatenblatt, Auskünfte im Vergiftungsfall
- Grundlagen Physik und Chemie: Aggregatzustände (fest, flüssig, gasförmig), Phasenübergänge, Dampfdruck, Aeorosole, Dissoziation und PH-Wert, Dichte und spezifisches Gewicht, Feuer- und Explosionsgefahr von Chemikalien
Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung. Es besteht 100%ige Anwesenheitspflicht.
Unternehmen, die giftige Stoffe oder Gifte beziehen, vertreiben oder aufbewahren, benötigen mindestens eine Person im Betrieb, die über eine Giftbezugslizenz verfügt. Damit Sie so einen Giftbezugsschein bzw. eine Giftbezugslizenz beziehen dürfen, müssen Sie gegenüber der ausstellenden Bezirksverwaltungsbehörde nachweisen, dass Sie im sicheren Umgang mit Giften geschult sind.
Der Lehrgang Sachkenntnisnachweis im Umgang mit Giften am WIFI Tirol ist eine Ausbildung für künftige Giftbeauftragte. Außerdem eignet er sich hervorragend als Auffrischungskurs für Mitarbeiter/innen von Betrieben, welche den sachgemäßen Umgang mit Giften nachweisen müssen.
Der Kurs „Sachkundenachweis im Umgang mit Giften“ vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften. Er erfüllt die Ausbildungs-Vorschriften gemäß Anlage 4 des Chemikaliengesetzes und erfüllt damit die Anforderungen, die im Paragraph 4 der Giftverordnung 2000 gefordert sind. All das sorgt dafür, dass diese Ausbildung zum Bezug einer Giftbezugslizenz gemäß § 42 Abs. 1 Chemikaliengesetz 1996 berechtigt.
Für giftige Stoffe gelten besondere Vorschriften. Sie müssen erstens entsprechend gekennzeichnet werden. Zweiten müssen im Umgang mit Ihnen die gesetzlichen Vorschriften genau beachtet und eingehalten werden. Gifte dürfen nur an Erwerbsberechtigte oder von ihnen ermächtige Personen abgegeben werden. Der Abgeber muss sich versichern, dass der Erwerber über die notwendige Erlaubnis zum Bezug von Giften verfügt. Auch der Transport von Giften darf nur vom Abgabeberechtigten selbst oder von befugten Beförderungsunternehmen vorgenommen werden.
Von der Wirkung von Giften bis zur richtigen Lagerung von giftigen Stoffen
Der Lehrgang Sachkundenachweise im Umgang mit Giften verm…Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck