Bauwerksbuch für Wien

Institut: TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH
Bereich: Technik, EDV, Telekommunikation

Kursbeschreibung

Die Rahmenbedingungen für die Erstellung von Bauwerksbüchern wurden bereits 2014 von der Wiener Bauordnung mit dem Fokus auf Neu-, Zu- und Umbauten festgelegt. Mit den Neuerungen der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 wurde die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuchs für bestehende ältere Bauten ausgeweitet. Die Verantwortung für die Erstellung liegt bei Bauwerber:innen, Bauführer:innen und Eigentümer:innen bzw. Hausverwaltungen. Inhalte des Bauwerksbuchs werden um notwendige Angaben zu Bauschäden, deren Behebungsplan und eine Liste vorgenommener Änderungen ergänzt. Laut GWR-Gesetz ist das Anlegen des Bauwerksbuchs in der Datenbank zu bestätigen. Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, ist die Verpflichtung bis zum 31.12.2027 vorzunehmen, bis zum 31.12.2030 für alle Gebäude, die zwischen dem 01.01.1919 und dem 01.01.1945 errichtet wurden. In diesem Seminar erhalten Sie Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und der Erstellung eines Bauwerksbuchs. Ergänzt wird dieses durch praktische Beispiele und Best Practice Sharing. Inhalte: - Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen? Ziviltechniker:innen Gerichtlich beeidete Sachverständige für das einschlägige Fachgebiet Nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften Berechtigte - Inhalte eines Bauwerksbuchs Das Gebäude betreffende Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen oder Benützungsbewilligungen Bezeichnung der Bauteile (Abs. 1), die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung sowie die Intervalle, in denen die Überprüfungen in der Folge durchzuführen sind Voraussetzungen, die die überprüfenden Personen jeweils zu erfüllen haben Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen mit Ausnahme jener Überprüfungen, die für Bauteile nach anderen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften durchzuführen sind Aktuelles Verzeichnis der Baugebrechen sowie einen Plan zu deren Behebung, wenn im Zuge einer Überprüfung solche festgestellt wurden Dokumentation der Maßnahmen oder Änderungen gemäß § 118 Abs. 3 Prüfungsintervalle laut Bauwerksbuch nach Erstellung Lernen, wo Sie wollen! Kurstermine, die zeitgleich an einem unserer Veranstaltungsorte und online angeboten werden, finden in einem gemischten Lernsetting statt. Das bedeutet Online- und Präsenzteilnehmer:innen bilden eine gemeinsame Seminargruppe.
Die Rahmenbedingungen für die Erstellung von Bauwerksbüchern wurden bereits 2014 von der Wiener Bauordnung mit dem Fokus auf Neu-, Zu- und Umbauten festgelegt. Mit den Neuerungen der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 wurde die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuchs für bestehende ältere Bauten ausgeweitet. Die Verantwortung für die Erstellung liegt bei Bauwerber:innen, Bauführer:innen und Eigentümer:innen bzw. Hausverwaltungen. Inhalte des Bauwerksbuchs werden um notwendige Angaben zu Bauschäden, deren Behebungsplan und eine Liste vorgenommener Änderungen ergänzt. Laut GWR-Gesetz ist das Anlegen des Bauwerksbuchs in der Datenbank zu bestätigen. Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, ist die Verpflichtung bis zum 31.12.2027 vorzunehmen, bis zum 31.12.2030 für alle Gebäude, die zwischen dem 01.01.1919 und dem 01.01.1945 errichtet wurden. In diesem Seminar erhalten Sie Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und der Erstellung eines Bauwerksbuchs. Ergänzt wird dieses durch praktische Beispiele und Best Practice Sharing. Inhalte: - Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen? Ziviltechniker:innen Gerichtlich beeidete Sachverständige für das einschlägige Fachgebiet Nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften Berechtigte - Inhalte eines Bauwerksbuchs Das Gebäude betreffende Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen oder Benützungsbewilligungen Bezeichnung der Bauteile (Abs. 1), die einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen sind Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung sowie die Intervalle, in denen die Überprüfungen in der Folge durchzuführen sind Voraussetzungen, die die überprüfenden Personen jeweils zu erfüllen haben Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen mit Ausnahme jener Überprüfunge…
Beginn
02.03.2026
Ende
02.03.2026
Dauer
8 Unterrichtseinheiten
Ort
TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH, campus21 / TÜV AUSTRIA Platz 1, 2345
Kontakt
+43 (0)5 0454-8134
Ort
TÜV AUSTRIA Akademie
Straße
TÜV AUSTRIA-Platz 1
PLZ
2345
Ort
Brunn am Gebirge
Land
Österreich
Bundesland
Wien
Zielgruppe
Ziviltechniker:innen, Mitarbeiter:innen in technischen Büros, Baumeister:innen, Personen im Bereich Hausverwaltung, Eigentümer:innen von Gebäuden mit Errichtungsdatum vor dem 01.01.1945.
Zertifikat(e)
Teilnahmebestätigung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH
Kosten
€ 780
zzgl. 20% USt. Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen und die jeweilige lernunterstützende Infrastruktur inkludiert. Bei Präsenzveranstaltungen beinhaltet das die Verpflegung vor Ort, bei Online-Kursen den Zugang zur Lernplattform und zu den digitalen Lernunterlagen.
Förderungen
k.A.
Kursnummer
26.114.079.01
Plätze
20

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