Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht

Dem Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gehört auch die Abteilung für Recht und Religion an, welche in der Tradition des juristischen Instituts für Kirchenrecht steht, der ältesten juristischen Ausbildungsstätte des deutschen Sprachraumes. Zu den Schwerpunkten der Abteilung gehört unter anderem auch das Kanonische Recht der Katholischen Kirche.

Stammdaten

Gründungsjahr
2004
Zertifikate
Evaluierung im Rahmen der Universität Wien
TeilnehmerInnen
1-50
Angestellte
6-10
Freie Mitarbeiter
2-5
Bereiche
  • Recht
Beschreibung
Angeboten wird der Lehrgang Kanonisches Recht für Juristen, der mit dem akademischen Grad eines LL.M. der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien abgeschlossen wird. Ziel des Lehrganges istdie spezifische kirchenrechtliche Ausbildung von Juristen, die unmittelbar oder mittelbar mit Fragen des kirchlichen Dienstes befasst sind (in Diensten der Katholischen Kirche stehende Personen; staatliche Bedienstete, die aufgrund ihrer Beschäftigung mit der Befassung kirchenrechtlicher Fragen betraut sind). Weiters die Fort- und Weiterbildung im kanonischen Recht von am Thema interessierten Juristen in Form einer Vertiefung des an der Wiener Universität vorhandenen Angebots an kirchenrechtlichen Lehrveranstaltungen sowie die Fort- und Weiterbildung von Absolventen anderer Studien (insb. Theologen und Historiker), die nach juristischen Ergänzungsprüfungen zugelassen werden können.