LackiertechnikerIn
HINWEIS:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung, z.B. als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn, besteht für LackiertechnikerInnen in den reglementierten Handwerken "Lackierer", "Maler und Anstreicher", "Schilderherstellung" und "Vergolder und Staffierer". Voraussetzung ist ein Befähigungsnachweis.
- Erwachsenenbildungsinstitutionen (z.B. bfi, WIFI, diverse Anbieter)
- Fachschulen für Berufstätige
- Herstellerfirmen von Lacken
- Werkmeisterschulen für Berufstätige
- Fachkurse, z.B. zu Kleinschädenreparaturen
- Fachschule für Berufstätige, z.B. Maschinenbau – Produktionstechnik
- Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung
- Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung
- Werkmeisterschulen, z.B. für Kunststofftechnik oder für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik
- Audatex-Software (für Schadensbewertung)
- Begutachtung von Kfz (Begutachtungskriterien § 57A)
- Beschichtungstechnologien
- Entrostungstechniken
- Fahrzeugreparatur
- Farbmischungen
- Karosseriebau
- Kfz-Spenglerei
- Kitten
- Kundenbetreuung
- Lackierverfahren
- Oberflächen- und Lacktechnik
- Oberflächenveredelung
- Qualitätskontrolle
- Smart-Repair-Techniken
- Technische Dokumentation
- Technische Schadensanalyse
- Werkstoff- und Materialienkunde
- PartieführerIn
- Selbstständige Berufsausübung
- VorarbeiterIn
- BeschriftungsdesignerIn und WerbetechnikerIn
- KarosseriebautechnikerIn
- MalerIn und BeschichtungstechnikerIn (verschiedene Spezialisierungen)
- Großflächenlackierung
- Karosseriebau- und Karosserielackierung
- Kfz-Spenglerei
- Kleinschädenreparatur
- Neue Beschichtungstechnologien
- Qualitätssicherung
- Spezielle Lackierverfahren
HINWEIS:
Die berufliche Weiterbildung ist ein zusätzliches Service der AMS-Weiterbildungsdatenbank.
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