HörgeräteakustikerIn
HINWEIS:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn besteht für HörgeräteakustikerInnen nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Handwerk „Hörgeräteakustik“ (Voraussetzung: Meisterprüfung).
- Bundesinnung der Augenoptik, Orthopädie und Hörakustik
- Erwachsenenbildungsinstitutionen (z.B. bfi, WIFI)
- Fachhochschulen
- Universitäten
- Werkmeisterschulen
- Fachhochschullehrgänge und -studien
- Fortbildungsangebote der Bundesinnung der Augenoptik, Orthopädie und Hörakustik
- Kurse und Seminare von Erzeuger- und Zulieferindustrie
- Universitätslehrgänge und -studien
- Vorbereitungskurse für die Berufsreife- und Studienberechtigungsprüfung
- Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung (LAP) oder Meisterprüfung
- Weiterbildungskurse (z.B. Hörakustik)
- Werkmeisterschule für Berufstätige (z.B. für Halbleitertechnologie)
- Angewandte Elektronik
- Audiometrie
- Audiotherapie
- CAD
- Elektronik
- Elektrotechnik
- Feinwerktechnik
- Gehörschutz
- Hörakustik
- Hörgerätetechnik
- Implantate (z.B. Cochlea)
- Kommunikationstechniken
- Kundenberatung
- Lärmschutz
- Logopädie − Phoniatrie − Audiologie
- Medizin- und Bioinformatik
- Medizintechnik
- Mikrotechnik
- Modifizieren von Otoplastiken
- Pädakustik
- Pädaudiologie
- Service und Reparaturtechnik
- Tinnitus
- Verkaufstechnik
- Verstärkertechnik
- AbteilungsleiterIn
- FilialleiterIn
- Selbstständige Berufsausübung
- WerkstättenleiterIn
- AugenoptikerIn
- OtoplastikerIn
- Audiotechnik, Audiometrie
- Audiotherapie
- Beratung über präventive Gehörschutzmaßnahmen
- CI-SpezialistIn (Cochlea-Implantat)
- Kundenbetreuung/Nachjustierung
- Pädakustik
- Tinnitusberatung
- Wartung von Hör- und Zusatzgeräten
HINWEIS:
Die berufliche Weiterbildung ist ein zusätzliches Service der AMS-Weiterbildungsdatenbank.
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