FloristIn
HINWEIS:
Für FloristInnen besteht nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Handwerken "Blumenbinder (Florist)" oder "Gärtner" bzw. im Teilgewerbe "Friedhofsgärtnerei" die Möglichkeit zur selbstständigen Berufsausübung. Voraussetzung für die Ausübung der Handwerke "Blumenbinder (Florist)" und "Gärtner" ist die Meisterprüfung nach mindestens zweijähriger fachlicher Tätigkeit.
- Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.B. bfi, WIFI)
- Höhere Lehranstalt für Gartenbau
- Landesinnungen der GärtnerInnen und FloristInnen
- Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet in einigen Bundesländern Weiterbildungskurse für FloristInnen an, z.B. zum Thema "Brautstrauß".
- Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung
- WIFI und bfi bieten Kurse zu Verkauf oder KundInnenberatung an
- Anlassbezogene Floristik
- Dekorationsmöglichkeiten mit Naturmaterialien
- Farb,- Form- und Gestaltungslehre
- Gemüseraritäten und Sortenspezialitäten
- Gesprächsführung
- Hydrokultur
- Kundenberatung für Floristen
- Marketing
- Sachkunde für Pflanzenschutzmittel
- Spezifische Produktschulungen
- Veranstalungsdekoration
- Verkauf
- Verkaufstraining
- Vertrieb
- FilialleiterIn einer Blumenhandlung
- LeiterIn einer Gärtnerei
- Selbstständige Berufsausübung
- Einzelhandelskaufmann/-frau Gartencenter
- Friedhofs- und ZiergärtnerIn
- Garten- und GrünflächengestalterIn
- Gestecke
- Kränze
- Pflanzenschutzmittel
- Spezialgebinde
- Verkaufspsychologie
HINWEIS:
Die berufliche Weiterbildung ist ein zusätzliches Service der AMS-Weiterbildungsdatenbank.
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