Buffet- und Schankkraft

HINWEIS:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung, z.B. das Betreiben eines Buffets, ist im regelmentierten Gewerbe "Gastgewerbe" gegeben. Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen. Weiters kann eine selbstständige Berufsausübung im freien Gewerbe "Würstelstand" ausgübt werden. Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

  • Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.B. bfi, WIFI)
  • Betriebsinterne Schulungen
  • Einschlägige Kurzausbildungen
  • Bonierungssysteme
  • Bonkontrolle
  • Computerkassen
  • Hygiene
  • Inventur
  • Registrierkasse
  • Reinigung
  • Service im Gastgewerbe
  • Umgang mit Lagerbstandslisten und Einkauflisten
  • Zubereitung von kalten Speisen und kleinen Imbissen
  • Catering-UnternehmerIn
  • GastronomIn
  • Selbstständige Berufsausübung
  • BarkeeperIn
  • Catering-SpezialistIn
  • GastgewerblicheR KassierIn
  • Hotel- und Gastgewerbekaufmann/-frau
  • Kantinenkraft (m/w)
  • Küchengehilfe/-gehilfin
  • Restaurantfachmann/-frau
  • ServiererIn
  • Gästebetreuung
  • Lagerhaltung
  • Speisen- und Getränkekunde
  • Verkaufstraining