BüglerIn

HINWEIS:

Für die selbstständige Berufsausübung als BüglerIn oder als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn in freien Gewerben, wie z.B. "Bügeln und Waschen mit haushaltsüblichen Geräten" ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.

  • Berufsschule und Betrieb (Lehre)
  • Bundesinnung der ChemischreinigerInnen, WäscherInnen und FärberInnen
  • Erwachsenenbildungsinstitutionen (z.B. bfi, WIFI, diverse Anbieter)
  • Fachschulen
  • Höhere Lehranstalten mit Kollegs für Berufstätige
  • Volkshochschulen
  • Abendschulen
  • Fachschule für ländliche Hauswirtschaft
  • Fachschule für Textiltechnik
  • Kollegs für Mode für Berufstätige, z.B. an der Mode- und Kunstschule Wien, der Höheren Lehranstalt für Mode und Wirtschaft in Wien oder der Modeschule Graz
  • Lehre, z.B. TextilreinigerIn oder Bekleidungsgestaltung
  • Bekleidungsherstellung
  • Chemischbügeln
  • Chemische Reinigung
  • Computer- und Scannerkassenbedienung
  • EDV
  • KungInnenbetreuung
  • Mangeln
  • Maschinenbedienung
  • Maschinenbügeln
  • Materialien- u. Textilkunde
  • Spezielle Reinigungsverfahren
  • Textilreinigung
  • Umgang mit unterschiedlichen Textilien
  • Warenein- und ausgang
  • Wäscherei
  • FilialleiterIn
  • Selbstständige Berufsausübung
  • BeschließerIn
  • HaushälterIn
  • Hilfskraft in der Textilwarenerzeugung
  • NäherIn
  • TextilreinigerIn
  • Chemischbügeln
  • Chemische Reinigung
  • Handbügeln
  • Hemdenbügeln
  • Mangeln
  • Maschinenbügeln
  • Nähen
  • Wäschereinigung
  • Wäscheverwaltung